Bildquelle: Deutscher Wetterdienst
Bürgerinfo
Rettungsgasse
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann es unter Umständen zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Hilfskräften befahren werden. Allen anderen Fahrzeugen droht ein Bußgeld.
Im Notfall zählt jede Minute! Sollte die Rettungsgasse blockiert oder nicht gebildet sein verlieren die Rettungskräfte unnötig Zeit. Diese Zeit kann Menschenleben kosten. Bilden Sie eine Rettungsgasse!
Bildquelle: Volkswagen AG
Rettungskarte
Im Notfall zählt für die Personenrettung jede Sekunde. Gerade bei schweren Autounfällen mit mehreren eingeklemmten Personen haben die Rettungskräfte wenig Zeit, um verletzte Personen aus dem Fahrzeug zu bergen. Die Rettungskräfte müssen wissen, wo sich Airbags, Batterie, Kraftstoftanks, Gastanks, elektrische Leitungen, Druckzylinder und Gurtstraffer befinden. Auch wichtig sind Informationen über Karosserieversteifungen, damit die Rettungsschere effektiv eingesetzt werden kann.
Ohne Rettungskarte ist es sehr zeitaufwändig diese für Rettungskräfte und eingeklemmten Personen gefährlichen Stellen zu lokalisieren. Die Rettungskarte erleichtert den Rettungskräften die Arbeit und erspart ihnen kostbare Zeit, denn all diese wichtigen Stellen sind schon eingezeichnet. Für ihre Sicherheit und die Sicherheit der Rettungskräfte gehört eine Rettungskarte in jedes Fahrzeug.
Die Rettungskarte wird zusammengefaltet unter die Fahrersonnenblende geklemmt. Sie finden die für ihr Fahrzeug passende Rettungskarte auf der Webseite ihres Autoherstellers.
Rettungskette Forst
Im Notfall zählt jede Sekunde. Gerade bei schweren Forstunfällen haben die Rettungskräfte wenig Zeit, um verletzte Personen im Wald aufzufinden und zu behandeln. Die Rettungstreffpunkte Forst sollen den Einsatzkräften die Anfahrt zur Unfallstelle im Wald und den Hilfesuchenden die Beschreibung ihres Standortes erleichtern. Die Smartphone App “Hilfe im Wald” kann den nächsten Treffpunkt anzeigen. Dieser muss beim Notruf der Leitstelle mitgeteilt werden. Von diesem Punkt kann man die Rettungskräfte dann an die Unfallstelle lotsen.
Bildquelle: Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht gilt in Deutschland flächendeckend. Neubauten und Bestandsbauten müssen in Bayeren mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Alle wichtigen Informationen auf der Webseite von Rauchmelder retten Leben.
Nutzfeuer
Nutzfeuer müssen mindestens einen Tag vorher in der zuständigen Gemeine angemeldet werden. Diese meldet die Nutzfeuer daraufhin bei der zuständigen Integrierten Leitstelle (ILS) an. Kommt es ohne eine Anmeldung des Nutzfeuers zu einer Alarmierung sind die entstehenden Kosten vom Verursacher zu zahlen.
Folgende Informationen sind zur Erfassung eines Nutzfeuers notwendig:
- Vorname, Nachname
- Anschrift
- Telefonnummer bevorzugt Mobilfunktelefonnummer
- Art des Feuers
- Beginn des Feuers (Datum und Uhrzeit)
- Ende des Feuers (Datum und Uhrzeit)
- Genauer Ort des Feuers
Folgende Punkte sind bei Nutzfeuern zu beachten:
- Die bereitgestellte Telefonnummer muss immer erreichbar sein (Wird eine Rauchentwicklung oder ein Feuerschein in der Nähe des angemeldeten Nutzfeuers bei der ILS gemeldet und die verantwortliche Person des Nutzfeuers ist nicht erreichbar wird im Zweifelsfall immer alarmiert um eventuelle Verwechslungen auszuschließen. Stellt sich dann heraus, dass es sich um das angemeldete Nutzfeuer handelt, müssen die Kosten der Alarmierung von der verantwortlichen Person des Nutzfeuers getragen werden.)
- Das Feuer muss immer von einer Person bewacht werden
- Löschmittel muss ausreichend bereitgestellt werden
- Bei starkem Wind muss die Feuerstelle unverzüglich abgelöscht werden
- Feuer und Glut müssen am Ende fachgerecht abgelöscht werden
- Brennbare Materialien müssen von der Feuerstelle ferngehalten werden
- Durch eine Einfriedung der Feuerstelle sollte eine Ausbreitung vermieden werden
- Der Funkenflug sollte beobachtet werden
Bildquelle: Der Sascha CC BY-SA 3.0
Fettbrand
Fettbrände geschehen meistens in Küchen. Falls Öl oder Speißefett sich entzünden sollte, dürfen Sie die Flammen niemals mit Wasser löschen, da es zu einer schlagartigen Entzündung kommen kann, der sogenannten Fettexplosion. Bei einer Fettexplosion verdampft das Wasser welches zum „Löschen“ auf den Brandherd gekippt wird und das Fett bindet sich an das verdampfende Wasser, verbreitet und entzündet sich. Fettbrände sind daher zum Beispiel mit einem Topfdeckel zu ersticken oder mit speziellen Fettbrandlöschern zu bekämpfen. Löschdecken eignen sich nur bedingt zum Löschen. CO2- oder Pulverlöscher sind auch nicht geeignet.
Löschen Sie einen Fettbrand niemals mit Wasser!
Notruf
Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle. Aus allen Telefonnetzen ist diese Nummer vorwahl- und gebührenfrei erreichbar.
Im Notfall richtig verhalten: Die fünf W
Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf W.
1. Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
2. Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!
3. Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
4. Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das – gegebenenfalls geschätzte – Alter an!
5. Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.
Quelle: Notruf 112
Feuermelder für die Sirene
Sollte im Notfall kein Telefon zur Verfügung stehen, kann die Feuerwehrsirene der Freiwilligen Feuerwehr Seybothenreuth auch über den Handdruckmelder am Feuerwehrgerätehaus ausgelöst werden.
Sobald man die Scheibe eingeschlagen hat und den Knopf tief gedrückt hat, wird die Feuerwehrsirene ausgelöst. Danach muss man auf die eintreffenden Feuerwehrkräfte warten und diesen den Notfall schilden. Denn dieser Alarm wird nicht der Leitstelle gemeldet. Der Missbrauch dieser Alarmierungsmethode ist strafbar.
Kartenquelle: BayernAtlas
Rettungspunkte Forst
Die Arbeit oder Freizeitbeschäftigung im Wald bringt ein erhöhtes Risiko mit sich. Bei Unfällen muss oft schnell gehandelt werden, da man aber im Wald seine Position nur ungenau beschreiben kann wurden Rettungstreffpunkte errichtet. Diese können als Referenzpunkt für Beschreibungen des Unfallsort oder als Treffpunkt mit den Rettungskräften genutzt werden.
Weitere Informationen: Rettungskette Forst – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Defibrillator
Bei Kammernfilmmern ist häufig die einzige Rettung der betroffenen Person eine sofortiges Defibrillieren. Aus diesem Grund werden auch im öffentlichen Raum immer mehr automatisierte externe Defibrillatoren (AED) platziert. Diese Geräte leiten den Benutzer an und lösen nur ihre Schocks aus, wenn bei dem Patienten auch wirklich ein Kammerflimmern vorliegt.
Um die Bevölkerung über verschiedene Gefahrenlagen an ihrem jeweiligen Standort zu informieren wurden zwei Anwendungen für Movilfunktelefone entwickelt. Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz NINA, wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bereitgestellt und KATWARN wird vom Frauenhofer-Institut herausgegeben. Es empfiehlt sich über die beiden Apps zu informieren und sich für eine der beiden zu entscheiden und diese herunterzuladen. Somit sind die im Ernstfall über Schadenslagen und Unwetter informiert.